Legen Sie schon heute fest, ob Ihr Arzt alle Möglichkeiten ausschöpfen soll, Ihr Leben zu erhalten, oder ob er unter bestimmten Bedingungen die Behandlungsmöglichkeiten auf die Linderung von Schmerzen beschränken soll.
Was ist bei einer Patientenverfügung zu beachten?
Wenn sich ein Patient nicht mehr äussern kann, muss jeder Arzt bei der Behandlung den mutmasslichen Willen des Patienten berücksichtigen.
Die Patientenverfügung dient dazu, diesen Willen zu dokumentieren. Je aktueller die Verfügung ist, um so mehr kann sie dem Arzt zu einer verantwortungsvollen Entscheidung verhelfen. Es ist sinnvoll, die Patientenverfügung jährlich zu überprüfen und evtl. einer veränderten Lebenssituation anzupassen.
Die letzte Entscheidung über medizinische Maßnahmen liegt bei dieser Form der Patientenverfügung beim Arzt.
Wir empfehlen deshalb, die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu kombinieren. Der Betreuer muss, wenn lebenserhaltende Massnahmen beendet werden sollen, beim Vormundschaftsgericht eine Genehmigung hierfür beantragen.
Was soll eine Patientenverfügung beinhalten?
In der Patientenverfügung sollte ausführlich dargelegt sein, welche Behandlungsmassnahmen Sie im Falle eigener Entscheidungsunfähigkeit wünschen, bzw. welche Massnahmen zu unterlassen sind.
Dabei sollten Sie möglichst genau die Voraussetzungen schildern, unter denen Sie die Zustimmung zu lebenserhaltenden und lebensverlängernden Massnahmen verweigern.