Vorsorgeregelungen

Eine Vorsorge für die eigene Bestattung kann jederzeit durch einen Naturbestattungsvertrag getroffen werden. Auch können Grabpflegeverträge bereits zu Lebzeiten mit Friedhofsgärtnereien geschlossen werden. Dies ist aber nicht nötig, wenn Sie sich für eine Bestattung in der Natur entscheiden.

Im Allgemeinen werden Bestattungsvorsorgeverträge mit uns direkt abgeschlossen. So können wir, die Bestattung genauso gestalten, wie Sie sich das vorgestellt und vertraglich festgelegt haben. In solchen Verträgen kann man über die Form der Bestattung, ob Feuer oder Erde bis zur Art der Blumendekoration auf dem Sarg alles im Vorhinein festlegen. Viele Menschen bestimmen beispielsweise, welche Kleidung sie im Sarg tragen wollen und ob bestimmte Gegenstände mit in den Sarg gelegt werden sollen – oder eben, wo in der Schweizer Natur die letzte Reise hingehen soll.

Solche mit uns abgeschlossenen Verträge sind rechtsverbindlich und gelten über den Tod der einen betroffenen Vertragspartei hinaus. Da die Einrede Dritter nicht möglich ist, kann kein Erbe in den festgelegten Bestattungsablauf eingreifen. Ein solcher Vertrag ist grundsätzlich auch nicht an eine Sterbegeldversicherung oder eine Treuhandeinlage gebunden. Der Betroffene muss zu Lebzeiten auch nicht sicherstellen, dass die Bestattung auch finanziert werden kann. Es wird jedoch meistens vom Vorsorgenden privat angespart oder es wird eine der erwähnten Sterbegeldversicherungen abgeschlossen.

Bestimmen Sie selbst, wie Sie Ihre letzte Reise antreten und ersparen Sie Ihren Angehörigen zumindest die finanziellen Sorgen und Belastungen in schweren Stunden..

Kontaktieren Sie uns, wir senden Ihnen gerne den entsprechenden Vorsorgevertrag zu oder füllen diesen gemeinsam bei Ihnen zu Hause aus.

Der Tod trennt – der Tod vereint.

Unbekannt

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